Transalp.biz - Andreas Albrecht

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AGB - Reisebedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisebedingungen
Andreas Albrecht - Transalp.biz
Stand: 01.02.2007

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Reisen und Reiseverträge zwischen den Kunden und der Fa. Andreas Albrecht - Sport-Service mit dem Bereich "Transalp.biz" - und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der §§ 651a BGB ff. Sie betreffen auch Vertragsverhältnisse, die sich aus Reiseangeboten ergeben, die vom Bereich "Ski-Skating" unterbreitet werden.

2. Anmeldung

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung (in der Regel per E-Mail-Formular) werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Auch das geschieht in der Regel per E-Mail.

3. Zahlung

Mit der Reisebestätigung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 10%, maximal 200 EUR fällig. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisepreisen bis 100 EUR ist der gesamte Preis nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Wenn trotz Fälligkeit der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist zur Leistung aufgelöst. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 8 verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 4 Wochen liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe sofort zu zahlen.

4. Sicherungsscheine

Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Versicherer ist: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden.

5. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung. Diese geht Ihnen mit der Reisebestätigung auch als pdf-Dokument zu.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht erheblich sind in der Regel Änderungen der Routenführung und sich daraus ergebende Abweichungen in den Kilometerangaben. Daneben kann im Einzelfall für einzelne Reisende bzw. die gesamte Reisegruppe die Unterbringung in einer anderen, vergleichbaren Unterkunft erforderlich werden. Der Charakter der Reise wird jedoch nicht verändert.
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Teilnahmevoraussetzungen

Die Reisen sind mit sportlichen Aktivitäten verbunden. Jeder, der gesund ist, den speziellen Erfordernissen der jeweiligen Veranstaltung genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann teilnehmen. Dabei kann der Veranstalter Ihnen beratend zur Seite stehen. Im Zweifel sollten Sie Ihren Arzt befragen, ob Sie den körperlichen Anstrengungen voraussichtlich gewachsen sind. Auch eine professionell durchgeführte Leistungsdiagnostik kann dabei hilfreich sein. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere gefährden, ist der Reiseleiter jederzeit berechtigt, denjenigen ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
Bei individuellem Tourabbruch, sei es auf eigenem Wunsch oder infolge Krankheit oder Verletzung notwendig, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisepreises. Das gleiche gilt, wenn jemand aufgrund inakzeptablem Verhaltens in der Gruppe von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden muss (was allerdings ein extremer Ausnahmefall sein sollte). Bei Radreisen besteht grundsätzlich Helmpflicht. Verweigert ein Teilnehmer das Tragen eines Fahrradhelmes, kann das zum Ausschluss führen. Das wird wie ein Reiserücktritt gewertet.

8. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittskosten belaufen sich wie folgt:
  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10%
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30%
  • ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50%
  • ab 14 Tage vor Reisebeginn: 70%
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn: 80%
  • Bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

9. Umbuchung/Ersatzpersonen

Bei Rad- und Sportreisen sind Umbuchungen nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Das erfolgt im Rahmen noch freier Plätze an anderen Terminen. Wir können eine Ersatzperson nur zulassen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen genügt und gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dies erlauben.

10. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Bei geführten Gruppenreisen gilt: Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl (in der Regel: vier Personen) kann der Reiseveranstalter bis 2 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

11. Reiseversicherungen/Persönliche Informationen

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Daneben sollten bei Bedarf Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und ggf. eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Überprüfen Sie Ihre ggf. bereits bestehenden privaten Versicherungen, ob diese im Ausland gelten und die geforderten sportlichen Aktivitäten einschließen. Der Veranstalter kann den Nachweis verlangen, dass
  • - eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht,
  • - der Teilnehmer seine Blutgruppe kennt und
  • - dass er eine Telefonnummer/Adresse angibt, wo im Notfall eine Information an Angehörige/Freunde hinterlassen werden kann.

12. Pass-, Visa- Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen

Für Papiere, die Sie beim Grenzübertritt benötigen, sind sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise nicht antreten oder fortsetzen können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Für Bürger der EU genügt in der Regel ein Personalausweis/ID-Card.

13. Umweltschutz

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll darf nicht hinterlassen werden.

14. Haftung des Reiseveranstalters

(1) Rahmen
Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für
  • - die gewissenhafte Reisevorbereitung,
  • - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • - die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
  • - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes
(2) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt
(3) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(4) Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Shuttleservice, Ausflüge etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

15. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

Sportliche Reisen sind naturgemäß Witterungseinflüssen ausgesetzt. Alle Reisen, Touren und Angebote werden vom Veranstalter daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen/Schnee oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen. Der Veranstalter unternimmt alles in seiner Macht stehende, damit die Sicherheit der Teilnehmer bei Schlechtwetter gewährleistet ist. Dazu kann unterwegs kurzfristig die Reiseroute, die Unterkunft oder das Beförderungsmittel gewechselt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten (wie z.B. für Bahntickets, Busfahrscheine, erhöhte Hotelkosten) tragen die Teilnehmer selbst.
Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen/Schnee, rechtfertigen weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Die Kündigungsrechte gemäß § 651j BGB (Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt) bleiben unberührt. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.

16. Gerichtsstand, Rechtswahl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters - Gotha. Dies gilt für
  • - Vollkaufleute,
  • - Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
  • - sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder
  • - deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
  • - sowie für Klagen gegen den Veranstalter.

17. Unwirksamkeit - Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. In diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung treffen.

18. Veranstalter

Andreas Albrecht
Sport-Service
Lothringer Straße 14
D-99867 Gotha
Fon: 0049 (0)3621 507940
Mobil: 0049 (0)163 7352998


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